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Go Top Solar GmbH

Neue Regeln ab 2027

Ab 2027 zählt nicht, wie viel Sie einspeisen. Sondern wann.

Steuerfrei bleibt es, Geld für den eingespeisten Strom gibt es weiter. Neu ist: Der Strom ist abends mehr wert als mittags. Wer das bei der Planung berücksichtigt, merkt von der Reform wenig.

Selbst rechnen

Dieselbe Kilowattstunde. Mittags 1 Cent, abends 14.

Ab 2027 zählt, wann Ihr Strom ins Netz geht. Unten sehen Sie denselben Tag zweimal: einmal mit einem Speicher, der sofort vollläuft, einmal mit einem, der mittags lädt.

Ihr Verbrauch

kWh/Jahr
kWh/Jahr

Faustwert: Wärmebedarf geteilt durch 3,5.

km/Jahr

Gerechnet mit 16 kWh je 100 km. Die Hälfte davon lädt mittags vom Dach, der Rest abends.

Nimmt im Sommerhalbjahr Überschuss auf, bis zu 4 kWh am Tag. Gerechnet mit 10 ct je kWh gesparter Wärme.

Ihre Anlage

kWp
kWh

Preise

ct/kWh

Ihre Werte merkt sich Ihr Browser – auch für den Rechner zur Anlagengröße.

Ein typischer Tag im Juli

Gelb hinterlegt: die sonnigsten Stunden.

Was eine Kilowattstunde an der Börse wert ist

0815ct0 Uhr6 Uhr12 Uhr18 Uhr23 Uhr
  • Im Haus verbraucht
  • In den Speicher
  • Eingespeist

Speicher lädt sofortErlös am Tag 0,97 € · Ø 2,9 ct je kWh

036kWh0 Uhr6 Uhr12 Uhr18 Uhr23 Uhr

Speicher gesteuertErlös am Tag 1,71 € · Ø 5,1 ct je kWh

036kWh0 Uhr6 Uhr12 Uhr18 Uhr23 Uhr

Das Jahr in Euro

WertHeute7,5 ct festAb 2027*Speicher lädt sofortAb 2027*Speicher gesteuert
Selbst genutzt6.001 kWh6.001 kWh6.001 kWh
Eingespeist5.165 kWh5.165 kWh5.141 kWh
Wert je eingespeister kWh7,5 ct5,4 ct7,2 ct
Erlös Einspeisung389 €281 €368 €
Ersparnis Eigenverbrauch1.800 €1.800 €1.800 €
Nutzen im Jahr2.189 €2.081 €2.168 €

Gesteuert ist jede eingespeiste Kilowattstunde im Schnitt 7,2 ct wert, ungesteuert 5,4 ct. Unterm Strich bringt die Anlage 2.168 € im Jahr – nach heutigen Regeln wären es 2.189 €, kaum ein Unterschied.

Überschlag, keine Angebotswerte. Gerechnet wird je Monat ein typischer Tag, Stunde für Stunde; Wolken und Ausreißer an der Börse gleichen sich darin aus. Preise: Börse 2025, je Stunde gemittelt und gerundet; Stunden mit negativem Preis zählen als null. „Heute“ steht für eine Anlage, die 2026 ans Netz geht: 20 Jahre 7,7 ct bis 10 kWp, 6,66 ct für den Rest. Ab 2027 gibt es laut Gesetzentwurf drei Jahre 5,2 ct fest; die Tabelle zeigt die Zeit danach, ohne Gebühr des Direktvermarkters. * Mit dem Bonus von 1,5 ct, den es in den ersten vier Jahren der Direktvermarktung obendrauf gibt; die Tagesdiagramme zeigen den Börsenpreis ohne ihn. Einspeisegrenze: heute 60 % ohne Smart Meter, ab 2027 50 % der Anlagenleistung, auch mit Smart Meter.

Was bleibt

  • Keine Einkommensteuer, 0 % Umsatzsteuer. Der Gesetzentwurf fasst die Steuergesetze nicht an. Mehr dazu auf der Seite Steuern.
  • Geld für den eingespeisten Strom. Drei Jahre gibt es 5,2 Cent je Kilowattstunde fest, danach den Börsenpreis – in den ersten vier Jahren mit 1,5 Cent Bonus obendrauf.
  • Nichts bei negativen Börsenpreisen. Das gilt schon heute für jede Anlage, die seit dem 25. Februar 2025 ans Netz gegangen ist. Anlagen in der Direktvermarktung werden dann abgeregelt.
  • Bestehende Anlagen. Für sie ändert sich nichts.

Was sich ändert

Statt 20 Jahre fester Vergütung gibt es nur noch eine Übergangszahlung über 36 Monate. Wer später baut, bekommt sie nur für kleinere Anlagen: 2027 unter 50 kWp, 2028 unter 25 kWp, 2029 und 2030 unter 7 kWp. Danach verkauft ein Direktvermarkter den Strom zum Preis der Viertelstunde.

Neue Anlagen dürfen außerdem höchstens mit der Hälfte ihrer Leistung einspeisen, auch mit Smart Meter. Warum das in einem Haus mit Speicher kaum Ertrag kostet, steht bei der Anlagengröße.

Drei Jahre Übergang reichen oft

In den ersten drei Jahren ändert sich für Sie wenig. In dieser Zeit kommt bei vielen das Elektroauto oder die Wärmepumpe – und danach geht ohnehin deutlich weniger Strom ins Netz. Wenn der Börsenpreis greift, ist die Einspeisung bei den meisten nur noch ein kleiner Posten.

Schon heute: der 11. Mai 2025

An diesem Sonntag schien überall die Sonne, und kaum jemand brauchte Strom. Von 9 bis 18 Uhr war der Börsenpreis negativ, um 13 Uhr lag er bei minus 25 Cent. Eine Anlage, die seit Februar 2025 am Netz ist, bekam in diesen neun Stunden nichts. Um 20 Uhr war dieselbe Kilowattstunde 12,5 Cent wert.

Wählen Sie im Rechner oben „11. Mai 2025“: Der ungesteuerte Speicher ist vormittags voll, danach wird abgeregelt. Der gesteuerte lädt genau in den negativen Stunden und verkauft abends.

Die Uhrzeit ist das Wichtigste

Mittags speisen alle Solaranlagen gleichzeitig ein. 2025 lag der Börsenpreis im Sommer zwischen 12 und 15 Uhr bei 0,7 bis 1,5 Cent, um 20 Uhr bei 14 Cent. Dieselbe Kilowattstunde ist abends also zehnmal so viel wert.

Ein Speicher, der morgens um zehn voll ist, speist genau dann ein, wenn der Strom nichts bringt. Gesteuert lädt er in der Mittagsspitze und gibt abends ab, was das Haus nicht braucht. Im Diagramm oben sehen Sie beides am selben Tag.

Mit einem Ost-West-Dach geht es noch besser als mit Süd. Es liefert mehr am Morgen und am Nachmittag, wenn der Strom etwas wert ist, und weniger in der Mittagsspitze – und stößt dort seltener an die 50-Prozent-Grenze.

Überschuss selbst nutzen

Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, spart rund 30 Cent. Mittags können das Elektroauto laden, die Wärmepumpe das Warmwasser machen, ein Heizstab oder die Klimaanlage laufen. Über die Laufzeit der Anlage kommen die meisten dieser Verbraucher ohnehin dazu.

Ein Heizstab im Warmwasserspeicher lohnt sich übrigens schon heute. Eine Kilowattstunde Wärme aus Gas oder Heizöl kostet gut 10 Cent, für die eingespeiste Kilowattstunde gibt es nach heutigem Recht 7,7 Cent. Mit dem Börsenpreis mittags ab 2027 wird der Abstand nur größer.

Den Speicher etwas größer wählen

Bisher reichte ein Speicher, der das Haus durch die Nacht bringt. Ab 2027 darf er etwas Reserve haben: Was abends übrig ist, verkauft er zum besten Preis des Tages. Probieren Sie es im Rechner – von 10 auf 15 kWh macht oft den Unterschied.

Halb so wild

Mit der richtigen Anlage bringt die Reform kaum weniger als das heutige Recht. Für manche Kunden ist sie sogar besser: Eine Kilowattstunde, die abends ins Netz geht, ist mehr wert als die heutige feste Vergütung von 7,7 Cent. Was zählt, ist Eigenverbrauch, Steuerung und der richtige Zeitpunkt – genau das planen wir ohnehin.

Wir freuen uns auf die neue Regel. Sie bringt Solarstrom dann ins Netz, wenn er gebraucht wird, statt alle Anlagen gleichzeitig mittags einspeisen zu lassen. Nur so kann Photovoltaik in Deutschland weiter wachsen.

Nachzulesen im Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 21/7867.

Ehrlich gesagt

Wo die Grenzen liegen.

Kein System passt überall. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich entscheiden – wir sprechen sie im Beratungstermin ohnehin an.

  • Das ist ein Gesetzentwurf, kein Gesetz. Die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026, in Kraft treten soll er am 1. Januar 2027. Im Ausschuss kann sich noch etwas ändern. (Stand: September 2026)
  • Die Preiskurve im Rechner stammt aus 2025. Kommen viele Speicher ans Netz, wird der Abendstrom billiger und der Abstand zum Mittag kleiner. Eine Prognose ist sie nicht.
  • Die Direktvermarktung kleiner Anlagen ist noch nicht eingespielt. Was ein Direktvermarkter an Gebühr nimmt, regelt das Gesetz nicht. Die Bundesnetzagentur darf die Übergangszahlung deshalb bis 2032 verlängern.
  • Der Rechner ist ein Überschlag mit Durchschnittswerten für Norddeutschland. Verbindlich ist das Angebot mit der Planung für Ihr Dach.

Häufige Fragen

Soll ich meine Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen?

Wenn es sich ausgeht, sichern Sie sich 20 Jahre feste Vergütung nach heutigem Recht – 7,7 Cent bis 10 kWp, 6,66 Cent darüber. Die Anmeldung beim Netzbetreiber braucht aber Zeit. Gebaut wird trotzdem nicht in Eile: Mit Speicher und Steuerung ist der Unterschied klein.

Was passiert mit meiner bestehenden Anlage?

Nichts. Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gegangen sind, gilt das bisherige Recht weiter – samt Vergütung.

Was macht ein Direktvermarkter?

Er verkauft Ihren Strom an der Börse und zahlt Ihnen, was er in der jeweiligen Viertelstunde wert war, abzüglich seiner Gebühr. Wer keinen Vertrag schließt, gibt den Strom kostenlos an den Netzbetreiber ab.

Brauche ich dafür einen Smart Meter?

Ja. Der Direktvermarkter muss sehen, was Sie einspeisen, und die Anlage im Notfall drosseln können. Der Entwurf geht deshalb von einem intelligenten Messsystem mit Steuerbox aus. Das planen wir mit ein.

Bleibt es bei der Steuerfreiheit?

Ja. Der Entwurf ändert das Energierecht, nicht das Steuerrecht. Keine Einkommensteuer, 0 % Umsatzsteuer beim Kauf – das bleibt.

Im Beratungstermin prüfen wir das an Ihrem Dach.

Wir nehmen das Dach per Drohne auf, rechnen die Varianten durch und legen Ihnen die Zahlen nebeneinander. Unverbindlich und kostenlos.

Und wie geht es dann weiter? So läuft es bei uns ab – vom ersten Anruf bis zur angemeldeten Anlage.

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