Heizungsförderung
Bis zu 80 Prozent Zuschuss – aber nur, wenn alles zusammenpasst.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie für den Heizungstausch. Die Sätze haben sich verschoben, ein Bonus ist weggefallen, andere sinken planmäßig. Auf dieser Seite steht, was heute gilt, für wen – und was Sie am Ende tatsächlich bekommen.
- 30 % Grundförderung für jeden, auch für Vermieter
- Bis zu 50 % zusätzlich für Selbstnutzer über zwei Boni
- Antrag bei der KfW – vor dem ersten Handgriff
Die Sätze
Was sich zusammenrechnet.
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen. Beide Boni gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen – und nur für die eigene Wohnung.
30 %
Grundförderung
Für alle Antragsteller, auch Vermieter. Voraussetzung ist eine förderfähige Wärmepumpe im Bestandsgebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
16 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Für den Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung – oder einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Danach darf keine fossile Heizung mehr mitlaufen. Der Satz sinkt ab Februar 2027 halbjährlich.
bis 40 %
Einkommensbonus
40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen – im Schnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Mit mindestens einem Kind unter 18 verschieben sich alle Grenzen um 10.000 € nach oben.
70 / 80 %
Deckel
Mehr als 70 % gibt es nicht – außer bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €). Dann liegt der Deckel bei 80 %.
Förderfähige Kosten
Gefördert werden höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Der Höchstzuschuss im Einfamilienhaus liegt damit bei 80 % von 28.000 € = 22.400 €.
Nicht mehr dabei: Den früheren Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel oder Erdwärme gibt es seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr.
Beispielrechner
Was bleibt bei Ihnen hängen?
Für ein Einfamilienhaus und einen Antrag bis zum 31. Januar 2027. Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mischfälle rechnen wir Ihnen im Angebot einzeln aus.
Ihre Beispielrechnung
- Förderfähige Kosten
- 28.000 €
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Einkommensbonus
- 10 %
- Fördersatz
- 56 %
- Zuschuss, etwa
- 15.680 €
- Ihr Eigenanteil, etwa
- 16.320 €
- Förderfähig sind höchstens 28.000 €. Den Rest tragen Sie ohne Zuschuss.
Unverbindliches Beispiel ohne Gewähr – keine Förderzusage.
Übersicht: Einfamilienhaus, Kosten 28.000 € oder mehr
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ohne Kind / mit Kind | Alte Öl- oder Gasheizung (mit Bonus) | Andere Ausgangslage |
|---|---|---|
| bis 30.000 €bis 40.000 € | 80 % = 22.400 € | 70 % = 19.600 € |
| 30.001 € – 40.000 €40.001 € – 50.000 € | 70 % = 19.600 € | 60 % = 16.800 € |
| 40.001 € – 50.000 €50.001 € – 60.000 € | 56 % = 15.680 € | 40 % = 11.200 € |
| über 50.000 €über 60.000 € | 46 % = 12.880 € | 30 % = 8.400 € |
| Vermieter, jedes Einkommen | 30 % = 8.400 € | 30 % = 8.400 € |
Stand: 24. September 2026 · Antrag bis 31.01.2027, Selbstnutzer im Einfamilienhaus. „Alte Öl- oder Gasheizung“ heißt: Öl, Kohle, Nachtspeicher, Gas-Etagenheizung oder Gas- und Biomasseheizung ab 20 Jahren. Die Tabelle ist mit demselben Rechenweg erstellt wie der Rechner oben.
Nicht zu lange warten
Bonus und Kostengrenze sinken halbjährlich.
Maßgeblich ist das Datum, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht – nicht der Einbau.
| Antrag eingegangen | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit |
|---|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 01.08.2028 | entfällt | 25.000 € (weiter sinkend bis 22.000 € ab 08/2030) |
Beschlossen, aber noch ohne Datum
Die Richtlinie sieht ab dem ersten Quartal 2027 vor: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 %, dafür kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Wie der Ursprung nachzuweisen ist, wird laut KfW derzeit noch erarbeitet. Ein genaues Startdatum gibt es bisher nicht.
Der Antrag
Die Reihenfolge entscheidet.
Der häufigste Grund, warum Förderung verloren geht, ist keine falsche Zahl, sondern ein Schritt in der falschen Reihenfolge.
01
Beratung und Angebot
Planung, Beratung und Angebot sind unschädlich – hier dürfen Sie sich so viel Zeit lassen, wie Sie brauchen.
02
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte bestätigt die geplanten Kosten und dass die Technik die Mindestanforderungen erfüllt.
03
Vertrag mit Bedingung
Sie schließen den Auftrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung – er gilt also nur, wenn die Förderung zugesagt wird – und mit einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. Ein Vertrag ohne diese Klausel gilt bereits als Vorhabenbeginn.
04
Antrag in „Meine KfW“
Sie stellen den Antrag selbst im Kundenportal der KfW und laden BzA und Vertrag hoch. Nach der Zusage darf es losgehen; fertig sein muss alles innerhalb von 36 Monaten.
05
Nachweis und Auszahlung
Nach dem Einbau erstellt das Fachunternehmen die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie reichen sie spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung ein. Rechnungen müssen unbar bezahlt sein.
Was dazugehört
Nicht nur das Gerät wird gefördert.
Förderfähig als Umfeldmaßnahme
- Fundament, Aufstellung, Einhausung und Transport
- Elektrische Installation, die unmittelbar zur Wärmepumpe gehört
- Intelligentes Messsystem samt Steuerungseinrichtung
- Hydraulischer Abgleich – er ist Pflicht
- Neue Heizkörper oder Flächenheizung, Pufferspeicher
- Ausbau und Entsorgung der alten Heizung und des Öltanks
- Maler- und Putzarbeiten nach dem Umbau
Nicht förderfähig
- Photovoltaikanlage und Wechselrichter
- Ein neuer Zählerschrank ist nur dann förderfähig, wenn er unmittelbar für die Wärmepumpe nötig ist – das klären wir im Einzelfall.
PVT-Module als Wärmequelle der Wärmepumpe sind förderfähig, auch wenn der Strom eingespeist wird. Von den Kosten werden dann pauschal 1.500 € je Kilowatt Peak elektrischer Leistung abgezogen.
Anforderungen
Welche Wärmepumpe gefördert wird.
- Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, berechnet nach VDI 4650
- Das Gerät steht in der Liste förderfähiger Wärmeerzeuger des BAFA
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: Das Außengerät muss mindestens 10 dB leiser sein als der EU-Grenzwert
- Digitale Schnittstelle für die Steuerung durch den Netzbetreiber (§ 14a EnWG); nach der Inbetriebnahme muss ein intelligentes Messsystem bestellt werden
- Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Geräte mit natürlichem Kältemittel gefördert, etwa R290
Andere Wege
Kredit, Steuerbonus, Landesprogramme.
Ergänzungskredit KfW 358 / 359
Bis zu 120.000 € je Wohneinheit über Ihre Hausbank, wenn eine Zuschusszusage vorliegt. Selbstnutzer mit bis zu 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen bekommen ihn zinsverbilligt (358).
Steuerbonus nach § 35c EStG
20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € – für selbstgenutztes Wohneigentum, älter als zehn Jahre. Das ist eine Alternative, keine Ergänzung: Wer den Zuschuss oder den Kredit nutzt, bekommt den Steuerbonus nicht. Für die meisten ist der Zuschuss höher.
Bremen und Niedersachsen
Die Bremer Programme für Heizungstausch und Wärmeschutz nehmen seit Herbst 2025 keine Anträge mehr an. In Niedersachsen und im Landkreis Verden haben wir derzeit kein laufendes Zuschussprogramm für private Wärmepumpen gefunden. Kommt etwas Neues, gilt: Alle öffentlichen Mittel zusammen dürfen 60 % der Kosten nicht übersteigen.
Quellen
Diese Seite beruht auf den folgenden Dokumenten. Wenn etwas hier anders steht als dort, gilt das Original.
- Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.07.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) (öffnet in einem neuen Tab)
- KfW: Merkblatt 458, Stand 09/2026 (öffnet in einem neuen Tab)
- § 35c Einkommensteuergesetz (öffnet in einem neuen Tab)
Wir rechnen Ihre Förderung ins Angebot.
Im Angebot steht, welche Boni für Sie in Frage kommen, welche Kosten förderfähig sind und was nach Abzug des Zuschusses bleibt. Den Antrag selbst stellen Sie bei der KfW – wir sagen Ihnen, wann und mit welchen Unterlagen.