Grundlagen
Der Zählerschrank
Die überraschendste Position in vielen Photovoltaik-Angeboten steht nicht auf dem Dach, sondern im Hauswirtschaftsraum. Hier steht, wann der Zählerschrank wirklich neu muss, wann nicht – und was SLS, APZ-Feld und Überspannungsschutz bedeuten.
Für wen passt das?
Trifft mehr als ein Punkt auf Sie zu, lohnt sich ein Blick auf dieses System.
- In Ihrem Angebot steht eine Position „Zähleranlage" oder „Zählerschrank" und niemand hat erklärt, wofür
- Ihr Stromzähler ist noch eine schwarze Scheibe, die sich dreht
- Im Schrank stecken runde Schraubsicherungen statt Kippschalter
- Zur Photovoltaik sollen Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe dazukommen – jetzt oder in ein paar Jahren
- Der Netzbetreiber hat Ihre Anmeldung mit einem Hinweis auf die technischen Anschlussbedingungen zurückgeschickt
Was in dem Kasten eigentlich steckt
Der Zählerschrank ist die Stelle, an der das öffentliche Netz aufhört und Ihr Haus anfängt. Von unten kommt die Leitung aus dem Hausanschlusskasten herein. Darüber liegt der Bereich, in den nur der Netzbetreiber darf – plombiert, mit dem Zähler und der Hauptabsicherung. Und darüber oder daneben beginnt Ihr Teil: die Sicherungen, die FI-Schalter, alles, was ins Haus geht.
Solange dort nur Licht, Herd und Waschmaschine hingen, hat sich für diesen Kasten niemand interessiert. Mit Photovoltaik, Speicher, Wallbox und Wärmepumpe wird er zum Knotenpunkt: Vier Geräte wollen angeschlossen, gemessen und gesteuert werden, und der Strom fließt plötzlich in beide Richtungen.
Warum bei Photovoltaik oft ein neuer fällig wird
Ihr vorhandener Zählerschrank hat Bestandsschutz. Er darf bleiben, wie er ist, auch wenn er nicht mehr dem heutigen Stand entspricht – solange sich an der Anlage nichts Wesentliches ändert.
Eine Photovoltaikanlage ist so eine wesentliche Änderung. Ab dem Moment gilt für den Zählerplatz die aktuelle Anwendungsregel des VDE, die VDE-AR-N 4100: seit April 2019 in Kraft und seit dem 1. April 2026 in einer überarbeiteten Fassung, mit einer Übergangsfrist für Anlagen, die vorher schon geplant waren. Dazu kommen die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers. Beides zusammen entscheidet, ob Ihr Schrank bleiben darf.
In der Praxis sind es vier Gründe, an denen es scheitert.
Der Platz. Es fehlt ein Feld für den Zweirichtungszähler, für die Sicherungen der neuen Stromkreise oder für die Steuerungstechnik. Ein Schrank mit einem einzigen Zählerplatz und drei Sicherungsreihen ist schnell voll.
Die Hauptabsicherung. Wo noch Schmelzsicherungen stecken, muss ein SLS-Schalter hin – dazu gleich mehr.
Der Platz für die Messtechnik. Neue Zähleranlagen brauchen ein eigenes Feld für Kommunikationstechnik – das APZ – und neben dem Zähler Raum für Smart-Meter-Gateway und Steuerbox. In Schränken von vor 2019 gibt es beides nicht.
Der Zustand. Stoffummantelte Leitungen, ein Zählerkreuz auf Holz, kein Fehlerstromschutz, Isolierungen, die beim Anfassen bröseln: Das ist kein Photovoltaik-Thema, sondern eines, das ohnehin auf Sie zugekommen wäre.
Ein fünfter Grund ist in den letzten Jahren dazugekommen. Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Netzbetreiber darf sie in seltenen Ausnahmefällen kurzzeitig drosseln – dafür braucht er eine Steuerbox, und die braucht Platz im Schrank. Im Gegenzug bekommen Sie ein reduziertes Netzentgelt; zwischen drei Modellen dürfen Sie dabei wählen, und das ist eine Entscheidung über einige hundert Euro im Jahr. Welche das sind, steht auf der Seite Netzentgelte: Modul 1, 2 oder 3?.
Woran Sie selbst schon sehen, wie es steht
Machen Sie die Tür auf und schauen Sie auf drei Dinge.
Dreht sich im Zähler eine schwarze Scheibe, ist das Gerät mindestens fünfzehn Jahre alt, oft dreißig. Stecken runde Schraubsicherungen in Porzellansockeln statt Kippschaltern, stammt der Aufbau aus einer Zeit vor der heutigen Technik. Und finden Sie nirgends einen breiten Schalter mit Prüftaste – den FI –, fehlt der Schutz, der Menschen bei einem Fehler vor dem Stromschlag bewahrt.
Trifft eines davon zu, wird es beim Umbau eng. Am schnellsten geklärt ist das mit einem Foto: Tür auf, ein Bild von der ganzen Front, ein zweites vom Zähler. Damit können wir Ihnen schon am Telefon sagen, worauf es hinausläuft, bevor jemand vorbeikommt.
Der SLS-Schalter
SLS heißt selektiver Leitungsschutzschalter, im Handel auch SH-Schalter. Er sitzt im plombierten Bereich vor dem Zähler und übernimmt die Aufgabe, die früher die Hauptsicherungen hatten: Er schützt die Leitung zwischen Hausanschlusskasten und Zähler.
Das Wort „selektiv” ist der eigentliche Punkt. Fliegt in Ihrem Haus etwas heraus, soll immer der Schutzschalter auslösen, der dem Fehler am nächsten ist – erst die Sicherung des betroffenen Stromkreises, dann der SLS, und die große Sicherung im Hausanschlusskasten bleibt drin. Der SLS ist dafür etwas träger ausgelegt als die kleinen Automaten dahinter. Ohne diese Staffelung wäre bei jedem Kurzschluss in der Bohrmaschine das ganze Haus dunkel – und Sie müssten auf den Netzbetreiber warten, weil an die Sicherung vor dem Zähler sonst niemand heran darf.
Zwei Dinge sind im Alltag angenehm daran. Er ist für die Bedienung durch Laien gebaut, Sie dürfen ihn also selbst wieder einschalten. Und er ist zugleich der Schalter, mit dem sich das ganze Haus spannungsfrei machen lässt – praktisch, wenn irgendwo Wasser läuft, wo es nicht soll. Üblich sind für ein Einfamilienhaus 35, 50 oder 63 Ampere, passend zur Zuleitung.
Das APZ-Feld
APZ steht für „Abschlusspunkt Zählerplatz” und ist der neueste Teil des Schranks. Es ist ein eigenes Feld – mindestens 30 Zentimeter hoch, mit eigener plombierbarer Abdeckung –, das nichts mit Ihrer Hausinstallation zu tun hat. Vorgesehen ist es für Kommunikationstechnik: für den Datenweg zwischen dem Punkt, an dem Telefon und Internet ins Haus kommen, und dem Zählerplatz. Damit das möglich ist, wird das Feld beim Aufbau vorbereitet – mit einer Stromversorgung aus dem ungezählten Bereich und einem Datenkabel zum Hausübergabepunkt.
Nicht zu verwechseln mit dem kleinen Raum für Zusatzanwendungen direkt neben dem Zähler. Dort sitzen die Geräte, um die es im Alltag wirklich geht: das Smart-Meter-Gateway und die Steuerbox nach § 14a.
Ehrlich gesagt bleibt das APZ-Feld in den meisten Häusern leer. Die Zähler werden per Mobilfunk ausgelesen; gebraucht wird das Feld erst, wenn am Zählerplatz kein Empfang ankommt und die Daten über die Internetleitung des Hauses gehen müssen – im Keller hinter dicken Wänden kommt das vor. Wir bauen den Platz trotzdem, weil die Anschlussbedingungen ihn seit 2019 verlangen. Bestückt wird er, wenn überhaupt, vom Messstellenbetreiber und nicht von uns.
Und zwar nicht nur beim kompletten Neuaufbau. Auch wer seinen vorhandenen Schrank umbauen lässt, bekommt das Feld in aller Regel mit dazu – Ausnahmen gibt es, sie sind aber selten. Wer darauf spekuliert, hat am Ende die Diskussion mit dem Netzbetreiber und im ungünstigen Fall den Schrank ein zweites Mal offen.
Ob das so bleibt, ist offen. Wir rechnen damit, dass die norddeutschen Netzbetreiber das Feld in der nächsten Fassung ihrer technischen Anschlussbedingungen nicht mehr fordern – zu selten wird es genutzt. Solange es gefordert ist, bauen wir es ein: Ein Schrank, den der Netzbetreiber bemängelt, kostet mehr als das Feld.
Der Überspannungsschutz
Ein Blitz muss nicht ins Haus treffen, um Schaden anzurichten. Es genügt ein Einschlag ein paar hundert Meter weiter: Die Spannungsspitze läuft über die Netzleitung, das Telefonkabel oder die Antenne ins Gebäude. Was daran kaputt geht, ist selten der Kühlschrank – es ist die Elektronik. Wechselrichter, Speicher, Wärmepumpe, Wallbox, Router, Heizungssteuerung.
Der Schutz ist gestaffelt, in drei Stufen.
Typ 1, der Blitzstromableiter, kommt in den Zählerschrank, wenn das Gebäude eine äußere Blitzschutzanlage hat oder besonders exponiert steht. Er ist für die großen Ströme eines direkten Einschlags gebaut.
Typ 2, der Überspannungsableiter, ist der Regelfall im Zählerschrank und in der Unterverteilung. Er fängt ab, was über die Leitungen hereinkommt.
Typ 3 sitzt direkt vor dem einzelnen Gerät, als Zwischenstecker oder als Modul in der Dose. Er glättet den Rest.
Bei einer Photovoltaikanlage kommt die Gleichstromseite dazu. Zwischen Modulen und Wechselrichter liegt eine Leitung, die sich wie eine Antenne verhält – ist sie länger als etwa zehn Meter, gehört dort ein eigener Ableiter hin. Bei Modulwechselrichtern ist dieser Weg nur wenige Zentimeter lang; das ist einer der stillen Vorteile dieser Bauweise, über den selten jemand redet. Mehr dazu steht auf der Seite String- oder Modulwechselrichter?
Vorgeschrieben ist der Überspannungsschutz für Wohngebäude seit Dezember 2018, nach DIN VDE 0100-443 und -534 – für alles, was neu errichtet oder wesentlich geändert wird. Rückwirkend für Ihre bestehende Installation gilt das nicht. Für den neuen Zählerschrank schon.
Unser Standpunkt
Wir bauen den Zählerschrank nicht, weil er sich im Paket gut macht, sondern wenn er nötig ist. Beim Termin vor Ort machen wir die Tür auf, schauen hinein und sagen Ihnen, was wir sehen – auch dann, wenn das Ergebnis lautet: Der bleibt, wo er ist.
Was wir nicht machen: die Position kleinrechnen, um im Angebotsvergleich vorn zu liegen, und sie hinterher als Nachtrag schicken. Wenn wir wissen, dass der Schrank fällig ist, steht er im Festpreis, bevor Sie unterschreiben. Und wenn später doch etwas auftaucht, was hinter Putz niemand sehen konnte, reden wir darüber, bevor wir weiterarbeiten.
Soll bei einem Stromausfall mehr weiterlaufen als eine einzelne Steckdose, wird der Zählerschrank übrigens ein zweites Mal zum Thema: Ersatzstrom braucht eine eigene Unterverteilung und eine Umschalteinrichtung. Wie das funktioniert, steht auf der Seite Notstrom und Ersatzstrom.
Was Sie davon haben
Die Punkte, auf die es ankommt.
01
Dach und Elektrik aus einer Hand
Für den Zählerschrank kommt bei uns keine zweite Firma ins Haus. Wir haben einen eigenen Elektromeister und eigene Elektriker – dieselben Leute, die auch die Anlage anschließen. Das spart nicht nur einen Termin, sondern auch die Diskussion darüber, wer zuständig ist, wenn hinterher etwas nicht stimmt.
02
Platz für das, was noch kommt
Ein Schrank nach heutigem Stand hat Raum für den Zweirichtungszähler, für die Steuerbox des Netzbetreibers und für die Sicherungen von Wallbox, Wärmepumpe und Speicher. Wer den Platz gleich mitnimmt, zahlt später für eine Wallbox den Anschluss – und nicht noch einmal den halben Schrank.
03
Fehlerstromschutz im ganzen Haus
In vielen Häusern aus den Siebzigern und Achtzigern schützt der FI-Schalter nur das Bad, wenn überhaupt. Beim Neuaufbau kommt er für alle Stromkreise, an denen er heute vorgeschrieben ist. Das ist der Teil des Umbaus, der nichts mit Photovoltaik zu tun hat und trotzdem der wichtigste sein kann.
04
Überspannungsschutz für die neue Elektronik
Wechselrichter, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox sind Elektronik, die an der Netzleitung hängt. Der passende Ableiter im Zählerschrank kostet einen kleinen Teil dessen, was er schützt – und ist bei einem Neuaufbau ohnehin vorgeschrieben.
05
Ein Schalter, mit dem Sie selbst freischalten können
Der SLS-Schalter ersetzt die Hauptsicherungen, an die Sie bisher nicht durften. Er ist für die Bedienung durch Laien gebaut: Im Notfall machen Sie das ganze Haus mit einem Griff stromlos, ohne auf einen Notdienst zu warten.
06
Anmeldung und Papierkram gehören dazu
Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Plombe, Inbetriebnahmeprotokoll, Meldung an die Bundesnetzagentur: Das läuft über unsere Konzession und steht im Festpreis. Sie unterschreiben, den Rest erledigen wir.
Ehrlich gesagt
Wo die Grenzen liegen.
Kein System passt überall. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich entscheiden – wir sprechen sie im Beratungstermin ohnehin an.
- Der Zählerschrank bringt keine einzige Kilowattstunde. Er ist Voraussetzung, kein Ertrag – und deshalb die Position, über die im Angebot am meisten geredet wird. Wir weisen sie offen aus, statt sie in den Modulpreis zu schieben.
- Nicht jede Anlage zwingt zu einem neuen Schrank. Manchmal reicht der Umbau des vorhandenen, manchmal genügt ein zusätzliches Feld daneben. Was in Ihrem Fall nötig ist, sehen wir erst, wenn wir die Tür aufgemacht haben – vorher ist jede Zahl geraten.
- Den Zähler selbst tauscht nicht der Elektriker, sondern der Messstellenbetreiber. Wir melden an und stimmen den Termin ab, aber wann er kommt, entscheidet er. Zwischen Umbau und neuem Zähler können deshalb ein paar Tage liegen, in denen die Anlage noch nicht einspeisen darf.
- Am Umbautag ist der Strom für einige Stunden weg. Gefriertruhe, Server, Aquarium und Heizung sollten Sie vorher einplanen; wir sagen Ihnen vorab, in welchem Zeitfenster wir arbeiten.
- Bei alten Häusern kann sich beim Öffnen zeigen, dass mehr fällig ist als der Schrank: eine zu dünne Zuleitung vom Hausanschlusskasten, ein fehlender Potentialausgleich, eine Erdung, die es nie gab. Was wir vorher sehen können, steht im Angebot. Was hinter Putz liegt, sieht niemand vorher – dann sprechen wir darüber, bevor wir weiterarbeiten.
- Überspannungsschutz ist kein Blitzschutz. Er fängt ab, was über Leitungen ins Haus kommt – gegen einen direkten Einschlag in Dach oder Schornstein hilft nur eine äußere Blitzschutzanlage. Ob die bei Ihnen sinnvoll ist, hängt an Gebäude und Lage; wir sagen es Ihnen ehrlich, auch wenn die Antwort „nicht nötig" lautet.
Häufige Fragen
Muss der Zählerschrank bei einer Photovoltaikanlage immer erneuert werden?
Nein. Ein bestehender Zählerschrank darf bleiben, solange er sicher ist und alles hineinpasst, was dazukommt – das ist der Bestandsschutz. Der endet erst, wenn die Anlage wesentlich erweitert wird. Genau das ist eine Photovoltaikanlage mit Speicher meistens: Es braucht Platz für den Zweirichtungszähler, für die Sicherungen der neuen Stromkreise und in der Regel für Steuerungstechnik. Ist der Platz da und der Aufbau in Ordnung, bleibt der Schrank stehen.
Woran erkenne ich selbst, dass meiner zu alt ist?
Drei Anzeichen sprechen fast immer dafür: ein Zähler mit drehender Scheibe, runde Schraubsicherungen statt Kippschaltern und kein FI-Schalter. Dazu kommt der Klassiker aus den Fünfzigern und Sechzigern, das Zählerkreuz auf einer Holzplatte an der Wand. Schicken Sie uns ein Foto der offenen Tür, dann sagen wir Ihnen vorab, worauf es hinausläuft.
Was kostet ein neuer Zählerschrank?
Das hängt daran, ob ein Zählerplatz gebraucht wird oder mehrere, wo der Schrank hängt und wie weit die Zuleitung vom Hausanschlusskasten entfernt ist. Beim Einfamilienhaus bewegt sich der Austausch einer kompletten Zähleranlage erfahrungsgemäß im niedrigen vierstelligen Bereich. Die Zahl für Ihren Fall nennen wir nach dem Blick in den Schrank – und dann als Festpreis, nicht als Schätzung.
Wie lange ist der Strom weg?
Beim Austausch einer Zähleranlage im Einfamilienhaus meist einen halben bis einen ganzen Arbeitstag. Das Zeitfenster stimmen wir vorher ab. Wenn im Haus etwas steht, das nicht ausgehen darf – ein medizinisches Gerät, eine Heizungssteuerung, ein Server –, sagen Sie uns das bitte bei der Planung und nicht am Morgen des Umbaus.
Was ist ein SLS-Schalter?
Ein selektiver Leitungsschutzschalter. Er sitzt im Zählerschrank vor dem Zähler und schützt die Hauptleitung – dort, wo früher die Hauptsicherungen saßen. „Selektiv" heißt: Bei einem Fehler löst er aus, bevor die große Sicherung im Hausanschlusskasten anspricht, sodass der Netzbetreiber nicht anrücken muss. Nach der geltenden Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 ist er in neuen Zähleranlagen vorgeschrieben; Schmelzsicherungen sind an dieser Stelle nicht mehr zulässig.
Was ist das APZ-Feld?
APZ steht für „Abschlusspunkt Zählerplatz". Das ist ein eigenes Feld im Zählerschrank, mindestens 30 Zentimeter hoch, separat plombierbar, mit eigener Stromversorgung und einer Datenleitung. Es ist für Kommunikationstechnik gedacht – für den Fall, dass die Zählerdaten über die Internetleitung des Hauses gehen müssen, weil am Zählerplatz kein Mobilfunk ankommt. In der Praxis bleibt es deshalb meistens leer. Gefordert ist es seit 2019 trotzdem – und zwar nicht nur beim Neuaufbau, sondern in aller Regel auch beim Umbau eines vorhandenen Schranks; Ausnahmen sind selten. Bestückt wird es, wenn überhaupt, vom Messstellenbetreiber. Das Smart-Meter-Gateway und die Steuerbox nach § 14a sitzen woanders: im Raum für Zusatzanwendungen direkt neben dem Zähler.
Brauche ich Überspannungsschutz, obwohl ich keinen Blitzableiter habe?
Ja – und gerade dann. Die meisten Schäden entstehen nicht durch einen Treffer im eigenen Dach, sondern durch Einschläge in der Nachbarschaft, deren Spannungsspitze über Netz-, Telefon- oder Antennenleitung ins Haus läuft. Für Wohngebäude, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, ist der Schutz nach DIN VDE 0100-443 und -534 seit Dezember 2018 vorgeschrieben. Ein neuer Zählerschrank ist so ein Fall.
Wer tauscht den Zähler – und was kostet das?
Der Messstellenbetreiber, meist eine Tochter Ihres Netzbetreibers. Sie bekommen einen Zweirichtungszähler, der getrennt misst, was Sie beziehen und was Sie einspeisen. Bezahlt wird das über die jährliche Messstellengebühr, deren Höhe gesetzlich gedeckelt ist. Die Anmeldung übernehmen wir.
Und wenn ich erst einmal nur eine Wallbox will?
Auch dann gelten dieselben Regeln, denn eine Ladeeinrichtung ist eine Erweiterung der Anlage. Ob der vorhandene Schrank dafür reicht, hängt am Platz und an der Absicherung. Wenn Sie ohnehin wissen, dass die Photovoltaik in zwei Jahren folgt, ist es fast immer günstiger, den Schrank einmal richtig zu machen statt zweimal halb.
Im Beratungstermin prüfen wir das an Ihrem Dach.
Wir nehmen das Dach per Drohne auf, rechnen die Varianten durch und legen Ihnen die Zahlen nebeneinander. Unverbindlich und kostenlos.
Und wie geht es dann weiter? So läuft es bei uns ab – vom ersten Anruf bis zur angemeldeten Anlage.