Zum Inhalt springen
Go Top Solar GmbH

Grundlagen und Entscheidungshilfe

Netzentgelte: Modul 1, 2 oder 3?

Wer eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder einen Speicher anschließt, meldet das nach § 14a EnWG an. Im Gegenzug zahlt er dauerhaft weniger Netzentgelt – und darf sich zwischen drei Modellen entscheiden. Die Wahl kostet fünf Minuten und wirkt über Jahre. Hier steht, was die drei Module unterscheidet, was sie bringen und warum wir Kunden mit Photovoltaikanlage in aller Regel zu Modul 3 raten.

4,2 kW

ab hier gilt die Regel

Wallbox, Wärmepumpe, Klimagerät und Speicher über dieser Anschlussleistung werden angemeldet

110 bis 190 €

bringt Modul 1

Pauschale je Zählpunkt und Jahr – in jedem Netzgebiet anders, aber nicht je Gerät

60 Prozent

spart Modul 2

So viel weniger Arbeitspreis, aber nur mit einem eigenen Zähler für das Gerät

3 Preisstufen

hat Modul 3

Hoch, Standard, Niedrig – der Niedertarif liegt bei 10 bis 40 Prozent des Standardpreises

Für wen ist diese Seite?

Sie ist für alle, die vom Netzbetreiber ein Formular mit drei Ankreuzfeldern bekommen haben und nicht wissen, was sie da entscheiden.

  • Zur Photovoltaikanlage kommen Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher dazu – jetzt oder in ein paar Jahren
  • Der Netzbetreiber hat Ihnen ein Formular geschickt, auf dem Sie ein Modul ankreuzen sollen
  • Sie haben eine Anlage und wissen nicht, welches Modul damals eingetragen wurde
  • Elektroauto und Wärmepumpe laufen im selben Haus, und beide könnten auch nachts laufen
  • Sie überlegen zusätzlich zu einem dynamischen Stromtarif und wollen wissen, wie beides zusammenpasst
  • Ihnen ist unklar, ob der Netzbetreiber Ihnen wirklich den Strom abdrehen darf

Der Handel, um den es geht

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für neue Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung eine feste Regel: Sie werden beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet.

Der Handel dahinter hat zwei Seiten.

Was Sie geben. Der Netzbetreiber darf die angemeldeten Geräte im Ausnahmefall drosseln, wenn sein Netz an eine Grenze kommt – herunter auf 4,2 Kilowatt, nicht auf null. Ihr Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Das Auto lädt dann langsamer, die Wärmepumpe läuft mit weniger Leistung weiter.

Was Sie bekommen. Erstens den Anschluss ohne Wartezeit: Der Netzbetreiber darf ihn nicht mehr mit dem Hinweis auf ein ausgelastetes Netz verzögern. Zweitens ein dauerhaft reduziertes Netzentgelt. Und dafür dürfen Sie zwischen drei Modellen wählen, die die Bundesnetzagentur festgelegt hat.

Diese Wahl ist der Punkt, an dem in der Praxis Geld liegen bleibt. Auf dem Formular des Netzbetreibers stehen drei Kästchen, meist ohne Erklärung. Wer nichts ankreuzt, bekommt Modul 1. Das ist selten falsch – aber oft nicht das Beste.

Erst einmal: Was ist das Netzentgelt?

Das Netzentgelt ist der Teil Ihres Strompreises, der nicht für den Strom bezahlt wird, sondern für den Weg. Leitungen, Umspannwerke, Zähler, Wartung. Es besteht aus einem Grundpreis im Jahr und einem Arbeitspreis je Kilowattstunde, es wird vom Netzbetreiber festgelegt und ist in jedem Netzgebiet anders.

Vom Preis, den Sie je Kilowattstunde zahlen, macht das Netzentgelt grob ein Viertel aus. Der Rest sind Beschaffung, Umlagen, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer. Das ist der Rahmen, über den wir hier reden – nicht über die ganze Rechnung. (Stand: September 2026)

Die drei Module im Überblick

Was passiert Was Sie brauchen Wenn
Modul 1 Feste Reduzierung, meist 110 bis 190 € im Jahr, je Zählpunkt Nichts weiter Sie nichts umstellen wollen
Modul 2 Arbeitspreis sinkt auf 40 %, kein Grundpreis für diesen Zählpunkt Eigener Zähler für das Gerät Ein Gerät sehr viel Netzstrom zieht
Modul 3 Modul 1 plus drei Preisstufen nach Uhrzeit Intelligentes Messsystem Sie den Verbrauch verschieben können

Zwei Regeln dazu, die man kennen muss: Modul 3 gibt es nur zusammen mit Modul 1 – Sie behalten also die Pauschale und bekommen die Zeitstufen obendrauf. Modul 2 steht dagegen allein und lässt sich mit nichts kombinieren. (Stand: September 2026)

Modul 1: die Pauschale

Der einfachste Fall. Ihr Netzentgelt sinkt um einen festen Betrag im Jahr, den Ihr Netzbetreiber in seinem Preisblatt veröffentlicht. Über die Netzgebiete hinweg liegt er meist zwischen 110 und 190 Euro.

Wichtig ist ein Detail, das oft falsch erzählt wird: Die Pauschale gibt es je Zählpunkt, nicht je Gerät. Wer eine Wärmepumpe und eine Wallbox im selben Haus betreibt, bekommt sie trotzdem nur einmal und in derselben Höhe.

Sie müssen dafür nichts tun und nichts ändern. Wenn Sie auf dem Formular nichts ankreuzen, bekommen Sie Modul 1.

Modul 2: der prozentuale Rabatt

Hier sinkt nicht ein Pauschalbetrag, sondern der Arbeitspreis: Für das angemeldete Gerät zahlen Sie nur noch 40 Prozent des Netzentgelt-Arbeitspreises, also 60 Prozent weniger, und ein Netzentgelt-Grundpreis wird für diesen Zählpunkt nicht erhoben.

Der Haken steht in der Voraussetzung: getrennte Messung. Das Gerät bekommt einen eigenen Zählpunkt, also einen zweiten Zähler mit eigenem Messstellenvertrag und eigenem Entgelt, und im Zählerschrank muss der Platz dafür da sein.

Deshalb rechnet sich Modul 2 erst bei ordentlichem Verbrauch an genau diesem Zähler – als Faustzahl ab etwa 5.000 Kilowattstunden im Jahr. Der typische Fall ist eine Wärmepumpe, die ein älteres Haus beheizt und dabei überwiegend Strom aus dem Netz zieht. Für eine Wallbox mit ein paar tausend Kilowattstunden im Jahr lohnt der Aufwand fast nie.

Und für ein Haus mit Photovoltaik kommt eine Frage dazu, die vor der Entscheidung geklärt sein will: ob und wie Ihr eigener Solarstrom ein getrennt gemessenes Gerät überhaupt versorgen darf. Das hängt am Messkonzept, das Ihr Netzbetreiber zulässt. Eine Wärmepumpe, die hinter einem eigenen Zähler hängt und Ihren Mittagsstrom vom Dach nicht bekommt, ist kein guter Tausch gegen 60 Prozent Rabatt auf ein Viertel des Strompreises.

Modul 3: das zeitvariable Netzentgelt

Seit dem 1. April 2025 muss jeder Netzbetreiber Modul 3 anbieten. Statt eines gleichbleibenden Arbeitspreises gibt es drei Preisstufen, die nach Uhrzeit wechseln:

  • Hochlast (HT) – die teuren Stunden, meist morgens und am frühen Abend,
  • Standard (ST) – der normale Preis,
  • Niedriglast (NT) – die günstigen Stunden, meist nachts, bei manchen Netzbetreibern zusätzlich mittags.

Die Bundesnetzagentur hat den Rahmen abgesteckt: Der Niedertarif liegt bei 10 bis 40 Prozent des Standardtarifs, der Hochtarif darf höchstens doppelt so hoch sein wie der Standardtarif, und die Hochlaststufe muss mindestens zwei Stunden am Tag umfassen. Die konkreten Zeitfenster und Preise legt Ihr Netzbetreiber für jedes Kalenderjahr neu fest, einheitlich für sein ganzes Netzgebiet.

Wie unterschiedlich das ausfällt, zeigt ein Blick über die großen Verteilnetzbetreiber: Für 2026 lagen die Hochtarife etwa zwischen 6 und 16 Cent je Kilowattstunde, die Standardtarife zwischen 3 und 10 Cent, und die niedrigsten Niedertarife gingen bis unter einen Cent herunter. Zwischen Nacht und Abend liegen also je nach Netzgebiet ein paar Cent oder mehr als zehn. (Stand: September 2026)

Zwei Punkte, die den Unterschied machen:

Modul 3 gilt für den gesamten Netzbezug am Zählpunkt. Nicht nur für das angemeldete Gerät, sondern für alles, was durch Ihren Zähler geht. Das ist der große Vorteil gegenüber Modul 2 – kein zweiter Zähler, und das nächtliche Laden des Autos ist genauso günstig wie der nächtliche Trockner. Es ist zugleich der Nachteil: In der Hochlaststufe zahlen Sie für alles mehr.

Modul 3 setzt ein intelligentes Messsystem voraus, weil viertelstundengenau abgerechnet wird. Bei einer Photovoltaikanlage über 7 Kilowatt, bei mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und bei jeder Vereinbarung nach § 14a wird es ohnehin eingebaut.

Unsere Empfehlung: mit Photovoltaik Modul 3

Bei einer Photovoltaikanlage raten wir in aller Regel zu Modul 3. Der Grund ist einfacher, als die Regelung aussieht.

Tagsüber und im Sommer wird es etwas teurer – aber nur auf dem Papier. Die Hochlaststunden liegen dort, wo Ihr Dach liefert und Ihr Speicher voll ist. Was in diesen Stunden mehr kostet, kaufen Sie gar nicht erst ein. Ein Netzentgelt, das Sie nicht zahlen, kann auch nicht steigen.

Nachts und im Winter wird es günstiger – und genau dann kaufen Sie. Von November bis Februar kommt vom Dach wenig. Das Auto lädt nachts, die Wärmepumpe zieht früh morgens ihre Leistung, der Speicher wird gegebenenfalls aus dem Netz nachgefüllt. Das sind die Stunden im Niedertarif.

Und Sie behalten die Pauschale aus Modul 1. Modul 3 kommt obendrauf, es ersetzt sie nicht. Das ist der Punkt, den viele übersehen: Sie geben nichts auf.

Am besten passt das zu den beiden Kombinationen, die wir am häufigsten bauen: Photovoltaik mit Elektroauto und Photovoltaik mit Wärmepumpe. Beide haben einen großen, verschiebbaren Verbrauch, der nachts stattfinden kann und dem es egal ist, wann genau. Kommt beides zusammen, umso deutlicher.

Die ehrliche Einschränkung dazu: Sicher ist das nicht in jedem Netzgebiet, weil die Spreizung so unterschiedlich ausfällt. Wo Hoch- und Niedertarif nur zwei Cent auseinanderliegen, ist die Sache am Ende gleichgültig; wo es zehn sind, lohnt sie sich deutlich. Wir schauen deshalb vor der Anmeldung in das Preisblatt Ihres Netzbetreibers und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall herauskommt.

Und wer abends viel Strom aus dem Netz braucht, ohne etwas verschieben zu können – kein Speicher, kein Auto, keine Wärmepumpe –, ist mit Modul 1 allein besser bedient. Dann steht auf dieser Seite die Antwort „Modul 1”, und das ist auch in Ordnung.

Was das ungefähr ausmacht

Eine Größenordnung für ein Einfamilienhaus mit Photovoltaik, Speicher und Elektroauto, das im Jahr rund 3.500 Kilowattstunden aus dem Netz zieht – davon der größere Teil im Winterhalbjahr und nachts:

Was sich ändert Grob im Jahr
Modul 1 Feste Reduzierung 110 bis 190 €
Modul 1 + 3 Zusätzlich der Unterschied zwischen Nacht- und Standardpreis 50 bis 250 € obendrauf

Beide Zeilen zusammen sind es also grob 150 bis 400 Euro im Jahr, je nach Netzgebiet und danach, wie konsequent die Steuerung das Laden in die Nacht legt. Kein Betrag, mit dem sich eine Anlage bezahlt macht – aber einer, der jedes Jahr wiederkommt, für eine Entscheidung, die Sie einmal treffen. (Stand: September 2026)

Das ist eine Hausnummer, keine Zusage. Wie es bei Ihnen ausgeht, hängt an drei Zahlen: wie viel Sie überhaupt aus dem Netz nehmen, wie viel davon in die günstigen Fenster fällt und wie weit Hoch- und Niedertarif in Ihrem Netzgebiet auseinanderliegen.

Die Preisblätter der Netzbetreiber hier in der Gegend

Verbindlich ist immer nur das Preisblatt Ihres eigenen Netzbetreibers. Welcher das ist, steht auf Ihrer Stromrechnung – und das ist nicht zwingend der Versorger, bei dem Sie den Strom kaufen. Gesucht wird meist unter „Netzentgelte Strom”, „Netzzugang” oder „Veröffentlichungspflichten”; das Blatt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ist oft ein eigenes Dokument.

Netzbetreiber Wo Sie nachschlagen
EWE NETZ Preise und Entgelte Stromnetz
Avacon Netz Netzentgelte Strom
wesernetz Bremen und Bremerhaven Stromentgelte, Preisblatt 5 zu § 14a EnWG
Stadtwerke Achim Netzzugang und Entgelte Strom
Stadtwerke Verden Netzentgelte Strom
Elektrizitäts-Werk Ottersberg Downloads Netzbetrieb

Zum Nachlesen der Regelung selbst: die Übersicht der Bundesnetzagentur zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

Wenn Sie das nicht selbst durchsuchen wollen: Sagen Sie uns im Beratungstermin, wer Ihr Netzbetreiber ist – wir haben die Blätter ohnehin auf dem Tisch.

Worauf Sie im Preisblatt achten

  • Die Pauschale für Modul 1 in Euro im Jahr – manchmal netto ausgewiesen, dann kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer dazu.
  • Den Arbeitspreis für Modul 2 und daneben das Messstellenentgelt für den zweiten Zähler, sonst rechnen Sie schön.
  • Die drei Preisstufen für Modul 3 in Cent je Kilowattstunde – und vor allem den Abstand zwischen Hoch- und Niedertarif.
  • Die Zeitfenster: von wann bis wann Hochlast gilt, ob sie sich nach Quartal oder Jahreszeit unterscheiden und ob am Wochenende etwas anderes gilt.

Was wir dabei für Sie machen

Die Anmeldung. Wallbox, Wärmepumpe und Speicher werden von uns beim Netzbetreiber gemeldet, samt Modulwahl auf dem Formular. Sie unterschreiben, wir schicken es weg.

Den Platz für die Steuerbox. Das Gerät des Netzbetreibers sitzt im APZ-Feld des Zählerschranks. Dass dort Platz ist, gehört zu unserer Planung – auch dann, wenn zunächst noch keine Steuerbox eingebaut wird. Was das für Ihre Zähleranlage bedeutet, steht auf der Seite Der Zählerschrank.

Die Abstimmung mit dem Messstellenbetreiber. Für Modul 3 braucht es das intelligente Messsystem. Eingebaut wird es nicht von uns, angemeldet schon.

Die Steuerung. Dass das Auto und die Wärmepumpe in den günstigen Fenstern laufen, macht die Anlage selbst. Die Systeme von Sigenergy und Atmoce bringen das mit; von Hand nachts um zwei aufzustehen, hält niemand durch.

Und wenn Sie zusätzlich über einen dynamischen Stromtarif nachdenken: Die beiden passen gut zusammen, weil sie in dieselbe Richtung zeigen. Was ein solcher Tarif bringt und was nicht, steht auf der Seite Dynamische Stromtarife.

Was Sie davon haben

Die Punkte, auf die es ankommt.

  1. 01

    Der Rabatt läuft, solange die Geräte laufen

    Die Reduzierung nach § 14a ist kein Zuschuss, den man einmal beantragt und der dann ausläuft. Sie steht in Ihrer Netzabrechnung, Jahr für Jahr, solange die Wärmepumpe, die Wallbox oder der Speicher angemeldet sind. Bei Modul 1 sind das je nach Netzgebiet 110 bis 190 Euro im Jahr – ohne dass Sie irgendetwas anders machen müssen als vorher.

  2. 02

    Modul 3 belohnt genau das, was die Anlage ohnehin tut

    Ein Haus mit Photovoltaik und Speicher holt sich den teuren Strom des Tages vom Dach und den Rest in der Nacht. Modul 3 macht die Nacht auch beim Netzentgelt billiger. Sie verändern Ihr Verhalten dafür nicht – die Steuerung, die ohnehin in der Anlage steckt, verschiebt das Laden von allein in das günstige Fenster.

  3. 03

    Auto und Wärmepumpe zusammen, ohne zweiten Zähler

    Modul 3 gilt für den ganzen Zählpunkt. Es ist egal, ob nachts das Auto lädt, die Wärmepumpe den Pufferspeicher füllt oder der Trockner läuft – alles zählt zum günstigen Niedertarif. Ein zweiter Zähler, ein zweiter Messstellenvertrag und ein zweites Feld im Schrank sind dafür nicht nötig.

  4. 04

    Sie behalten die Pauschale

    Modul 3 ersetzt Modul 1 nicht, es kommt obendrauf: Beide sind nur in Kombination wählbar. Sie behalten also die feste jährliche Reduzierung und bekommen die Zeitstufen zusätzlich. Genau deshalb ist Modul 3 in den meisten Fällen der kleinere Schritt, als es aussieht.

  5. 05

    Der Anschluss darf nicht mehr verzögert werden

    Das ist der Teil, der in der Diskussion oft untergeht: Wer sein Gerät nach § 14a anmeldet, hat einen Anspruch auf den Anschluss. Der Netzbetreiber darf ihn nicht mit Verweis auf ein volles Netz hinausschieben. Der Preis dafür ist die Möglichkeit, im Ausnahmefall zu drosseln – nicht abzuschalten.

  6. 06

    Anmeldung und Steuerbox machen wir mit

    Die Meldung beim Netzbetreiber, das Formular mit der Modulwahl, das APZ-Feld für die Steuerbox und die Abstimmung mit dem Messstellenbetreiber gehören bei uns zum Auftrag. Sie sagen uns, welches Modul Sie wollen – oder Sie lassen sich von uns beraten, wenn Sie Ihre Zahlen daneben legen wollen.

Ehrlich gesagt

Wo die Grenzen liegen.

Kein System passt überall. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich entscheiden – wir sprechen sie im Beratungstermin ohnehin an.

  • Der Rabatt gilt nur für den Netzentgeltanteil, nicht für den ganzen Strompreis. Vom Preis je Kilowattstunde macht das Netzentgelt grob ein Viertel aus; der Rest sind Beschaffung, Umlagen, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer. Wer mit einer Halbierung seiner Stromrechnung rechnet, wird enttäuscht. (Stand: September 2026)
  • Modul 3 gilt für den gesamten Netzbezug am Zählpunkt – auch für den Herd, den Fernseher und die Waschmaschine am Abend. In der Hochlaststufe zahlen Sie also für alles mehr, nicht nur für das Auto. Wer abends viel Strom aus dem Netz zieht und nichts verschieben kann, fährt mit Modul 1 allein ruhiger.
  • Die Zeitfenster und die Preisstufen legt Ihr Netzbetreiber fest, für jedes Kalenderjahr neu und für sein ganzes Netzgebiet. Die Unterschiede sind erheblich: Bei den großen Verteilnetzbetreibern lagen die Hochtarife für 2026 zwischen etwa 6 und 16 Cent je Kilowattstunde, die Niedertarife bei unter einem Cent bis vier Cent. Was in Ihrem Netzgebiet gilt, steht nur in Ihrem Preisblatt – nicht in einem Ratgeber. (Stand: September 2026)
  • Modul 2 braucht einen eigenen Zählpunkt für das Gerät. Das bedeutet einen zweiten Zähler, ein zusätzliches Messstellenentgelt und Platz im Zählerschrank. Und es ist die Frage, ob und wie Ihr eigener Solarstrom das getrennt gemessene Gerät überhaupt versorgen darf – das hängt am Messkonzept Ihres Netzbetreibers und ist vor der Entscheidung zu klären.
  • Für Modul 3 brauchen Sie ein intelligentes Messsystem. Bei einer Photovoltaikanlage über 7 Kilowatt, bei mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und bei jeder Vereinbarung nach § 14a wird es ohnehin eingebaut – nur eingebaut sein muss es eben, und den Termin macht der Messstellenbetreiber, nicht wir. (Stand: September 2026)
  • Ja, der Netzbetreiber darf drosseln. Im Ausnahmefall und nur bei drohender Überlastung darf er die angemeldeten Geräte auf 4,2 Kilowatt herunterregeln – Ihr Haushaltsstrom bleibt davon unberührt, Licht, Kühlschrank und Herd laufen weiter. In der Praxis kommt das bisher fast nirgends vor, aber es steht im Gesetz, und wir sagen es Ihnen lieber vorher.
  • Wir sind Handwerker, keine Energieberater und keine Rechtsanwälte. Wir melden die Geräte an, bauen die Technik und legen Ihnen die Rechnung daneben. Welches Modul in Ihrem Vertrag steht, entscheiden Sie – und das Preisblatt Ihres Netzbetreibers ist die einzige verbindliche Quelle dafür, was es Ihnen bringt.

Häufige Fragen

Was ist § 14a EnWG in einem Satz?

Ein Handel: Sie melden Wallbox, Wärmepumpe, Klimagerät oder Speicher beim Netzbetreiber an und lassen zu, dass er sie im Ausnahmefall kurzzeitig auf 4,2 Kilowatt drosselt; dafür bekommen Sie den Anschluss ohne Wartezeit und zahlen dauerhaft weniger Netzentgelt. Pflicht ist das für alle Geräte über 4,2 Kilowatt Anschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. (Stand: September 2026)

Welche Geräte fallen darunter – und welche nicht?

Darunter fallen nicht öffentliche Ladepunkte für Elektroautos, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Batteriespeicher, soweit sie Strom aus dem Netz aufnehmen, jeweils ab mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung. Nicht darunter fallen Herd, Durchlauferhitzer, Waschmaschine und der übrige Haushalt. Ihre Photovoltaikanlage selbst ist keine steuerbare Verbrauchseinrichtung – sie erzeugt Strom, sie verbraucht keinen.

Was bringt Modul 1 konkret?

Eine feste Reduzierung Ihres Netzentgelts, je nach Netzgebiet meist zwischen 110 und 190 Euro im Jahr. Sie bekommen sie je Zählpunkt, nicht je Gerät: Wer Wärmepumpe und Wallbox im selben Haus betreibt, bekommt die Pauschale trotzdem nur einmal. Dafür müssen Sie nichts umstellen und brauchen keinen zweiten Zähler. Modul 1 ist die Voreinstellung, wenn Sie nichts anderes wählen. (Stand: September 2026)

Wann lohnt sich Modul 2?

Wenn ein einzelnes Gerät sehr viel und sehr gleichmäßig Strom aus dem Netz zieht – der klassische Fall ist eine Wärmepumpe in einem älteren, schlecht gedämmten Haus mit hohem Jahresverbrauch. Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts auf 40 Prozent, also um 60 Prozent, und dafür wird für diesen Zählpunkt kein Netzentgelt-Grundpreis erhoben. Voraussetzung ist die getrennte Messung: ein eigener Zähler nur für dieses Gerät. Ab etwa 5.000 Kilowattstunden im Jahr an diesem Zähler fängt es an, sich gegen Modul 1 zu rechnen – darunter frisst das zusätzliche Messstellenentgelt den Vorteil auf.

Warum empfehlen Sie mit Photovoltaik fast immer Modul 3?

Weil Modul 3 genau die Stunden verteuert, in denen ein Haus mit Photovoltaik kaum Strom aus dem Netz zieht, und genau die verbilligt, in denen es das tut. Tagsüber und im Sommer liefert das Dach; was dann teurer ist, kaufen Sie gar nicht erst. Nachts und im Winter, wenn Auto und Wärmepumpe am Netz hängen, greift der Niedertarif. Für die Kombination aus Photovoltaik und Elektroauto oder Photovoltaik und Wärmepumpe ist das die passendste der drei Varianten. Sicher ist es nicht in jedem Netzgebiet – deshalb schauen wir vorher in Ihr Preisblatt.

Wird mein Strom mit Modul 3 tagsüber teurer?

Der Netzentgeltanteil in der Hochlaststufe: ja. Und er gilt für den gesamten Verbrauch am Zählpunkt, nicht nur für das angemeldete Gerät. Die Bundesnetzagentur hat die Spanne begrenzt – der Hochtarif darf höchstens doppelt so hoch sein wie der Standardtarif, der Niedertarif liegt bei 10 bis 40 Prozent davon, und die Hochlaststufe muss mindestens zwei Stunden am Tag umfassen. Entscheidend ist deshalb nicht, ob es tagsüber teurer wird, sondern wie viel Sie tagsüber überhaupt aus dem Netz nehmen. (Stand: September 2026)

Brauche ich für Modul 3 einen Smart Meter?

Ja. Weil viertelstundengenau abgerechnet wird, setzt Modul 3 ein intelligentes Messsystem voraus. Bei einer Photovoltaikanlage über 7 Kilowatt, bei mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und bei jeder Vereinbarung nach § 14a wird es ohnehin eingebaut. Die Jahreskosten sind gesetzlich gedeckelt und liegen für Haushalte meist zwischen 20 und 50 Euro. Ein zweiter Zählpunkt ist dagegen nicht nötig – das ist der Unterschied zu Modul 2.

Kann ich das Modul später wechseln?

Ja, festgelegt sind Sie nicht auf Dauer. Rückwirkend geht ein Wechsel aber nicht, und die Frist dafür setzt Ihr Netzbetreiber – meist zum Jahreswechsel, weil auch die Zeitfenster und Preisstufen für Modul 3 kalenderjährlich neu festgelegt werden. Wenn Sie wechseln wollen, melden Sie sich im Herbst bei uns oder direkt beim Netzbetreiber, dann ist es zum 1. Januar drin.

Passt das zu einem dynamischen Stromtarif?

Sehr gut sogar, denn beide zeigen in dieselbe Richtung. Der Börsenpreis ist nachts niedrig, und mit Modul 3 wird zur selben Zeit auch der Weg durch das Netz billiger. Das sind zwei getrennte Verträge – der Tarif läuft über Ihren Stromlieferanten, das Modul über den Netzbetreiber –, aber dieselbe Steuerung nutzt beide. Was ein dynamischer Tarif bringt und was nicht, steht auf unserer Seite dazu.

Wo finde ich die Zahlen für mein Netzgebiet?

Im Preisblatt Ihres Netzbetreibers, meist unter „Netzentgelte Strom" oder „Veröffentlichungspflichten". Welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung – das ist nicht zwingend der Versorger, bei dem Sie den Strom kaufen. Die Adressen der Netzbetreiber aus unserer Gegend haben wir unten auf dieser Seite gesammelt.

Im Beratungstermin prüfen wir das an Ihrem Dach.

Wir nehmen das Dach per Drohne auf, rechnen die Varianten durch und legen Ihnen die Zahlen nebeneinander. Unverbindlich und kostenlos.

Und wie geht es dann weiter? So läuft es bei uns ab – vom ersten Anruf bis zur angemeldeten Anlage.

Termin buchen(öffnet in einem neuen Tab)