E-Auto-Förderung
Bis zu 6.000 Euro für ein neues E‑Auto – wenn das Haushaltseinkommen passt.
Seit Mai 2026 gibt es wieder eine Kaufprämie des Bundes, diesmal nach Einkommen gestaffelt. Sie gilt rückwirkend für Neuwagen, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Wir verkaufen keine Autos, aber wir bauen die Wallbox und die Anlage, die das Auto vom eigenen Dach lädt. Deshalb steht hier, was Sie wissen sollten.
- 3.000 € Grundbetrag, bis 6.000 € mit Zuschlägen
- Für Haushalte bis 80.000 € zu versteuerndes Einkommen, mit Kindern bis 90.000 €
- Kauf und Leasing, nur Neuwagen, nur privat
Die Beträge
Grundbetrag plus zwei Zuschläge.
Die Prämie setzt sich aus drei Teilen zusammen. Wer über der Einkommensgrenze liegt, bekommt nichts – auch nicht den Grundbetrag.
3.000 €
Grundbetrag
Für reine E-Autos und Brennstoffzellenautos. Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender bekommen 1.500 €.
bis 2.000 €
Einkommenszuschlag
1.000 € bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 60.000 €, 2.000 € bis 45.000 €.
+ 500 €
je Kind
Für jedes Kind unter 18 mit Kindergeldanspruch im Haushalt, höchstens für zwei Kinder.
80.000 €
Einkommensgrenze
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Je Kind steigt die Grenze um 5.000 €, höchstens auf 90.000 €.
Beispielrechner
Wie viel Prämie wäre drin?
Drei Angaben genügen. Das zu versteuernde Einkommen steht in Ihrem Steuerbescheid – nicht das Brutto vom Gehaltszettel.
Ihre Beispielrechnung
- Ihre Einkommensgrenze
- 85.000 €
- Grundbetrag
- 3.000 €
- Einkommenszuschlag
- 1.000 €
- Kinderzuschlag
- 500 €
Prämie, etwa
4.500 €
Über der Einkommensgrenze gibt es keine Prämie – auch keinen Grundbetrag.
Unverbindliches Beispiel ohne Gewähr – kein Förderbescheid.
Übersicht: reines E-Auto
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | ohne Kind | 1 Kind | 2 und mehr Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € – 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € – 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € – 85.000 € | – | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € – 90.000 € | – | – | 4.000 € |
| über 90.000 € | – | – | – |
Übersicht: Plug-in-Hybrid oder Range Extender
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | ohne Kind | 1 Kind | 2 und mehr Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € – 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € – 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € – 85.000 € | – | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € – 90.000 € | – | – | 2.500 € |
| über 90.000 € | – | – | – |
Stand: 24. September 2026 · Die Tabellen sind mit demselben Rechenweg erstellt wie der Rechner. Grenzen gelten einschließlich: Wer genau 45.000 € hat, fällt noch in die untere Stufe.
Die Bedingungen
Wer, was, bis wann.
Das Fahrzeug
- Neuwagen der Klasse M1 (Pkw), vorher nirgends zugelassen – keine Gebrauchtwagen, keine Tageszulassungen
- Kauf oder Leasing, auch im EU-Ausland gekauft; es gibt keine Preisobergrenze
- Reine E-Autos und Brennstoffzellenautos: Erstzulassung vom 01.01.2026 bis 31.12.2029
- Plug-in-Hybride und Range Extender: höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite innerorts (EAER city) – und nur mit Erstzulassung bis 30.06.2027
Der Haushalt
- Volljährig, Hauptwohnsitz in Deutschland, das Auto im Privatvermögen
- Zum Haushalt zählen Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner; bei zwei Erwachsenen mit gemeinsamer Wohnung wird eine Partnerschaft vermutet
- Einkommen: Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide je Person, höchstens drei Jahre alt, zusammengerechnet
- Wer keinen Steuerbescheid hat, muss laut BAFA zuerst eine Steuererklärung abgeben
Fristen
- Antrag erst nach der Zulassung, spätestens zwölf Monate danach – wer im Januar 2026 zugelassen hat, muss also bis Januar 2027 beantragen
- Das Auto muss 36 Monate auf Sie zugelassen bleiben, auch bei kürzerem Leasingvertrag
- Das Programm läuft bis 31.12.2029, solange Geld da ist
Der Antrag
Online beim BAFA, nach der Zulassung.
01
Auto zulassen
Anders als bei der Heizungsförderung stellen Sie den Antrag erst, wenn das Auto auf Sie zugelassen ist.
02
BundID-Konto anlegen
Der Antrag läuft über die Förderzentrale des Bundes (foerderzentrale.gov.de). Sie melden sich mit der BundID an – per Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.
03
Unterlagen hochladen
Die beiden letzten Einkommensteuerbescheide jeder Person im Haushalt, für Kinder die Kindergeldbescheinigung oder eine erweiterte Meldebescheinigung, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Bei Plug-in-Hybriden über 60 g CO₂/km zusätzlich das CoC-Papier.
04
Bescheid und Auszahlung
Das BAFA bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Das Geld kommt einige Wochen nach dem Bescheid.
Außerdem
Was E-Auto-Fahrer sonst noch sparen.
Keine Kfz-Steuer
Reine E-Autos mit Erstzulassung bis 31.12.2030 sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035.
THG-Quote
Wer ein reines E-Auto hält, kann die eingesparten Emissionen jedes Jahr über einen Vermittler verkaufen. Das ist keine Förderung, sondern ein Marktpreis: Im Sommer 2026 zahlten Vermittler meist zwischen rund 200 und 390 € im Jahr. Für Plug-in-Hybride gibt es nichts.
Weniger Netzentgelt nach § 14a
Eine Wallbox über 4,2 kW darf der Netzbetreiber im Notfall drosseln. Dafür sinkt Ihr Netzentgelt – pauschal oder über einen eigenen Zähler.
Dienstwagen
Für Firmenwagen gelten andere Regeln: 0,25-%-Versteuerung bis 100.000 € Bruttolistenpreis, Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr. Die Kaufprämie gibt es dann nicht – sie ist nur für Privatfahrzeuge.
Und die Wallbox?
Für das eigene Haus gibt es derzeit keinen Zuschuss.
Die früheren KfW-Programme für private Wallboxen (440 und 442) sind beendet. Ein neues Bundesprogramm für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es nicht. In Niedersachsen, Bremen und im Landkreis Verden haben wir ebenfalls kein laufendes Programm gefunden; die swb überarbeitet ihre Förderung und nimmt derzeit keine Anträge an.
Anders im Mehrfamilienhaus: Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert Eigentümergemeinschaften und Vermieter mit bis zu 1.500 € je Stellplatz mit Wallbox, bis zu 2.000 € mit bidirektionalem Laden. Anträge sind nur noch bis zum 10. November 2026 möglich.
Die größte Ersparnis bringt ohnehin der Strom vom eigenen Dach. Wie viel das ausmacht, steht in unserer Beispielrechnung. Beispielrechnung E-Auto mit Photovoltaik
Quellen
Diese Seite beruht auf den folgenden Dokumenten. Wenn etwas hier anders steht als dort, gilt das Original.
- BAFA: Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 19.05.2026 (öffnet in einem neuen Tab)
- BAFA: E-Auto-Förderung – Antrag vorbereiten (öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesumweltministerium: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung (öffnet in einem neuen Tab)
- Deutscher Bundestag: Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos (12/2025) (öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesministerium für Verkehr: Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus (öffnet in einem neuen Tab)
Das Auto kaufen Sie woanders. Den Strom machen wir.
Wallbox, Photovoltaik, Speicher und die Anmeldung beim Netzbetreiber – aus einer Hand. Wir sehen uns Ihren Zählerschrank an und sagen Ihnen, was für Ihr Auto und Ihr Dach sinnvoll ist.